Mädchenversteigerung

Zeitpunkt: zum Kalenderjahresende (Ende November, früher auch im Dezember)

Die Mädchenversteigerung bildet seit jeher – d.h. seit etwa 150 Jahren und länger – den Auftakt zu den Fastnachtsveranstaltungen der Hottelner Junggesellenschaft. Es existiert auch eine Tafel mit den Teuersten Mädchen seit 1971. Sie ist im Eingangsbereich unseres Dorfgemeinschaftshauses zu finden.

Ein geschichtlicher Hintergrund

Mädchenversteigerungen gab es bis in die späten 60er Jahre noch im Nachbarort Algermissen, heute (bis 1971 bekannt) auch noch in einigen anderen Dörfern des Landkreises Hildesheim.

Zu diesem Fastnachtsbrauch schrieb Heimatdichter Wilhelm Kaune in seinem Buch „Unsere Heimat im Wechsel der Jahreszeiten“:
„Beim Mädchenverpachten werden die Mädchen, allerdings in Abwesenheit, mit all ihren Vorzügen vorgestellt, etwas nachteiliges wird gnädigst verschwiegen. Die Bedingungen sind seit altersher dieselben geblieben. Wer kein Mädchen ersteigert, muss den Durchschnittspreis in die gemeinschaftliche Kasse zahlen. Wenn die Rechte und Pflichten der ‚Pächter‘ in den meisten Fällen auch nur auf dem Papier stehen, werden sie doch jedes Jahr vor der Verpachtung neu vorgelesen und eingeschärft. Etwaige Verstöße hingegen werden mit einer entsprechenden Geldstrafe in die Kasse der Junggesellenschaft geahndet. – Nach der Verpachtung geht es hoch her. Die im Dorf gesammelten Würste und Eier warten darauf, ihrer endgültigen Bestimmung zugeführt zu werden. Die Gelder der Mädchenpacht bürgen dafür, dass kein Teilnehmer dürsten muss.“
(Anm.: Würste und Eier werden beim Fastnachtsumzug zu Beginn des Jahres gesammelt.)

Die Hauptpersonen, um die es ja bei der Versteigerung geht, sind nie anwesend, sondern werden nach Vorschlägen aller Junggesellen per Losverfahren – früher per Vorstandsentscheid – „versteigert“.

Die amerikanische Versteigerung

Diese Art der Versteigerung vollzieht sich folgendermaßen:
Zunächst wird ein Versteigerer bestimmt, der die Prozedur durchführen soll. Es muss kein Vorstandsmitglied sein. Dann werden die Namen der zu versteigernden „Jungfrauen“ (Mädchen über 16 Jahren, die noch nicht verheiratet sind) einzeln nacheinander verlesen und versteigert. Der Einsatz für die Versteigerung erfolgt durch Handzeichen eines bietenden Junggesellen. Dieser muss dann in bereitgestellte Behältnisse seinen Einsatz werfen. Die Einsätze bei der amerikanischen Versteigerung sind folgende:

  Einsatz (im € ab 2002)
  alter Einsatz (in DM)
bis zu 5 € 10 Cent bis zu 5 DM 1 Groschen
bis zu 10 € 50 Cent bis zu 10 DM 50 Pfennige
bis zu 50 € 1 € bis zu 50 DM 1 Mark
bis zu 100 € 2 € bis zu 100 DM 5 Mark
ab 100 € 5 € ab 100 DM 10 Mark

Die Höhe der eingespielten Geldsumme wird nie verraten, ebenso wenig die Ergebnisse der Versteigerung im einzelnen, mit Ausnahme der Gewinnerin. Diese wird an einem der folgenden Tage besucht und das Ergebnis der Versteigerung wird ihr zusammen mit einem Präsent übermittelt.

Nur der Name des teuersten Mädchens wird veröffentlicht. Alles andere bleibt streng geheim.

Versteigert werden Mädchen, die mindestens 16 Jahre jung sind. Sie müssen ledig  und noch nie verheiratet gewesen sein. Der Ersteigerer erhält aber keinen Besitz an dem Mädchen, sondern der Gewinner darf lediglich mit der Teuersten Hottelnerin zum Fastnachtsvergnügen den Ehrentanz vollziehen.