Richterspruch zum Putzetanz

Das Urteil des hohen Gerichts

(aus den Original überlieferten Richtermappen)

„Geschehen zu Fastnacht im Jahre ….

(na, wann war’s denn)

Da nun wieder einmal der Junggesellenklub „FEUCHTE ECKE HOTTELN“ sein fröhliches, seit alter Zeit eingeführtes Fastnachtsvergnügen veranstaltet – zu dem jeder Dorfbewohner herzlich eingeladen ist – , ist es auch alte Sitte, gegen 10 Uhr abends, wenn so ziemlich getrunken ist, einen besonderen Tanz aufzuführen. Zu diesem Tanze stellt sich jedes Jahr ein durstiger Dorfbewohner ein, um einmal seine besondere Kunst im Rasieren vorzuführen. Nun war heute Abend zufällig ein durchreisender Schirmflicker hier am Platze.

Diesen Kunden benutzte er zu seiner Kunst und als Reklame für sein Geschäft. Leider leidet der Barbier jedoch öfters an Schwindelanfällen, und das jedes Mal, wenn er getrunken hat.

So hatte er nun heute das Pech, dass er ausrutschte und bei diesem Alpefall am Bruchgraben dem Schirmflicker die Kehle durchschnitt.

Daraufhin wurde er verhaftet und dem Vergnügungsrichter vorgeführt.

Zunächst sind die Personalien festzustellen:

Der Barbier JAKOB KLINKERFUß ist geboren am Tage, als er zur Welt kam – und zwar in Klein-Kleckersdorf am Geländer. Eine Schule hat er leider nicht besucht, lernte aber Barbier und Neuesten-Nachrichtenverbreiter.

Später verheiratete er sich mit der Jungfer Zuckermund, geborene Sauerkraut. Kinder sind nicht geboren, denn der Storch lebte nicht mehr.

Der Barbier JAKOB KLINKERFUß ist der ruchlosen Tat überführt, dem Schirmflicker die Kehle durchgeschnitten zu haben, doch es wird ihm milde Strafe zugesprochen, wenn er sich verpflichtet, hier am Tieberg als Heiratsvermittler zu arbeiten, so dass alle alten Jungfrauen auch noch an den Mann kommen. Außerdem hat er nebenbei dafür Sorge zu tragen, dass alle jungen Ehefrauen irgendwann einmal Großmutter werden. Auch unter den Kaffeetanten hat er für gute Unterhaltung zu sorgen und als Beilage groooße Windbeutel herbeizuschaffen.

Nimmt er diese Bedingungen an, so muss er dieses Urteil hier an Ort und Stelle unterschreiben.

Da nun der Wunderdoktor HASENFUß den Schirmflicker wieder kuriert hat, muss der Barbier JAKOB KLINKERFUß alle alten Damenschirme, die repariert sind, den Kunden des Schirmflickers überbringen.

Der Schirmflicker muss aber dafür auch, solange er lebt – wie wir sahen, lebt er ewiglich – sich jedes Jahr zu Fastnacht hier am Orte einfinden, um von KLINKERFUß rasiert zu werden.

Vorgelesen und unterzeichnet

DAS HOHE GERICHT

Mögebier Steinhäger Schinken“

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