Die Tradition
Der „Putzetanz“ ist ein exklusiver Hottelner Brauchtum; er soll nach einem wahren Geschehnis in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eingeführt worden sein.
> eine absolute Rarität in Norddeutschland <
> ein Moritat von „werweißwann“ in pantomimischem Tanz nach überlieferter Musik <
> der fastnachtliche Putzetanz ist ein uraltes Privileg der Hottelner Junggesellen <
> ein stummes Spiel, drastisch und derb, nach bestimmtem Ritus und vorgeschriebener Musik <
> das am weitesten nördlich angesiedelte Fastnachtsgericht Deutschlands <
Es wird erzählt, dass ein durchreisender Schirmflicker die Rasierkunst des örtlichen Barbiers in Anspruch nimmt. Da dieser Barbier dem Alkohol verfallen ist leidet er jedoch öfters an Schwindelanfällen. Wie es das Unglück will, durchschnitt der Barbier dem Schirmflicker die Kehle. Dieser wird verhaftet und dem Vergnügungsrichter vorgeführt. Dem Barbier wurde als Strafe auferlegt, als Heiratsvermittler zu arbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass noch alle Jungfrauen an den Mann kommen und Ehefrauen noch einmal Großmütter werden. Außerdem müssen beide sich jedes Jahr zu Fastnacht wieder einfinden, um diese Stück aufzuführen. (ausführliche Geschichte mit Bildern)
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Das Gerichtsurteil
Der Richterspruch des Hottelner Putzetanzes.
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Das Fastnachtsgericht
Das Gericht tagt wahrscheinlich schon länger, als es den Putzetanz gibt. Die Narrenfreiheit, die im Mittelalter am Dreikönigstag begann und zur Fastenzeit 40 Tage vor Ostern endet, erlaubte grobe und rohe Späße. Das Fastnachtsgericht hatte darüber zu wachen, dass die tobende Masse am „lütten Fastelabend“ oder dem „geilen Montag“ (so hieß der Rosenmontag in Norddeutschland) die Grenzen von Sitte und Anstand nicht über alle Gebühr überschritten.